Navigieren in Reichenburg

Amtsbeistandschaft March

Beschreibung Amtsbeistandschaft March

Amtsbeistandschaften führen Massnahmen (Beistandschaften) gemäss Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Wer die eigenen Interessen nicht selbst wahren kann und nicht im Stande ist, jemanden damit zu beauftragen, erhält eine behördlich bestellte Unterstützung in Form einer Beistandschaft. Die Aufgaben des Beistands oder der Beiständin werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) dem Betreuungsbedarf der betroffenen Person entsprechend definiert. Das Erwachsenenschutzrecht zielt darauf ab, unter Wahrung grösstmöglicher Selbstbestimmung der betroffenen Person, die Massnahme durch die KESB zu errichten und durch einen Beistand oder eine Beiständin führen zu lassen.

Die Amtsbeistandschaft March unterstützt in diesen Situationen hilfsbedürftige Personen. Die Berufsbeistände kümmern sich vor allem um stark belastende, komplexe und Haftungsrisken Betreuungssituationen.

Öffnungszeiten

Montag

08.30 Uhr – 11.30 Uhr

13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Dienstag

08.30 Uhr – 11.30 Uhr

13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Mittwoch

08.30 Uhr – 11.30 Uhr

13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Donnerstag

08.30 Uhr – 11.30 Uhr

13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Freitag

08.30 Uhr – 11.30 Uhr

13.30 Uhr – 16.30 Uhr